Leistungen

Im Rahmen Ihres individuellen Bauvorhabens sind nach Notwendigkeit folgende Schritte der Ausarbeitung des herangetragenen Projektes zielführend:

Grundlagenermittlung
Jedes Bauvorhaben benötigt eine fundierte Grundlagenermittlung, um frühzeitig die Machbarkeit im Rahmen vieler Faktoren auszuloten. Hier ist u.a. neben der Auslotung der Bedarfsplanung des Bauherren und der Beratung zum Leistungs- und Untersuchungsbedarfs die Bündelung der Ergebnisse erforderlich. Um eine detailliertere Fokussierung der angestrebten Vorstellungen herzuleiten sind weitere Schritte wie die einer Standortanalyse, die Bestandsaufnahme oder die Beschaffung von notwendigen Unterlagen, welche erhebliche Richtungsweisungen für das Vorhaben versprechen können unumgänglich. Die Grundlagenermittlung mündet bestenfalls in einer Machbarkeitsstudie, in dem der Rahmen des Projektes abgesteckt wird.

Vorplanung
Die Vorplanung beschreibt im näheren Sinne die Erarbeitung von Vorentwürfen, die auf der vorhergegangenen Grundlagenbeschaffung und Analyse dieser Ergebnisse basiert. Eine Abstimmung der Planung mit den am Projekt beteiligten Fachplanern, soll zudem Zielkonflikte vermeiden, indem die Zielvorstellungen des Bauherren mit den Ergebnisse evaluiert wird. Städtebauliche, wirtschaftliche, funktionale und bauordnungsrechtliche Zusammenhänge werden erläutert und eine erste zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens nach den Auswertungen der Analyseergebnisse erarbeitet. Erste Kostenschätzungen werden erstellt und die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens eruiert. Zudem legen wir als Architekturbüro darauf Wert, dem Bauherren früh wie möglich Vorplanungsvarianten in perspektivischen Darstellungen zu visualisieren, um das bildhafte Denken zu unterstützen.

Entwurfsplanung
In dieser Phase der Ausarbeitung werden auf Grundlage der Vorplanung Entwurfsplanungen erarbeitet. Der Detalierungsgrad der Ausarbeitung nimmt in allen notwendigen Teilbereichen zu und wird umfassend ausgearbeitet und vertieft. Das Projekt erhält in der Detailierung je nach Anforderung der fokussierten Teilbereiche einen Darstellungmaßstab in 1:100, 1:50 bis 1:20. Eine Objektbeschreibung wird erstellt und die Verhandlungen der Genehmigungsfähigkeit werden in Bezug auf die fortgeschrittenen Planung ergründet. Die Kostenkalkulation des Bauvorhabens wird in einer Vertiefungsebene nach DIN 276 umfassender gegliedert. Die Kalkulation der Kostenschätzung wird nun in einer Kostenberechnung weiter aufgefächert. Auch wird die Fortschreibung des Terminplans und die Analyse und das Ermessen von Entwurfsvarianten aus verschiedenen Perspektiven vollzogen.

Genehmigungsplanung
Die Zusammenstellung und das Erarbeiten der Vorlagen für das Genehmigungsverfahren und die damit einhergehende Erstellung der Anträge bilden den Kern dieser Ausarbeitungsetappe. Die Einreichung der Bauvorlagen, die Verhandlungen mit den zuständigen Behörden, die Begleitung des Antragsverfahrens und das Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen mit Planzeichnungen oder Berechnungen bilden den Leistungsumfang dieser Phase.

Ausführungsplanung
Hier werden Einzelangaben mit allen für die Ausführung des Bauvorhabens notwendigen Daten in zeichnerischer und textlicher Form auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zusammengeführt. Hinzu kommt die Einarbeitungen weiterer Daten die von den am Projekt beteiligten Fachplanern gefertigten Arbeitsergebnisse. Eine Ausführungsplanung wird in einem Maßstab von 1:50 dargestellt und mit Detail- und Konstruktionzeichnungen je nach Bedarf der Verdeutlichung und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen im Detailierungsgrad 1:20, 1:10, 1:5 oder 1:1 gefertigt. Eine Fortschreibung der Ausführungsplanung nach gewerksorientierten Bearbeitungsständen wird in der Objektausführung sichergestellt.

Vorbereitung der Vergabe
Die Aufstellung eines Vergabeterminplans und einer Leistungsbeschreibung mit Verzeichnis nach Leistungsbereichen gegliedert wird auf Grundlage der Ausführungsplanung und unter Berücksichtigung der Beiträge von beteiligten Fachplanern erstellt. Eine Abstimmung und Koordination der Daten und die Informationsübertragung zwischen den Schnittstellen Fachplaner und Leistungsbeschreibung wird hergestellt. Zudem wird in Anbetracht der Kostenberechnung eine Kostenkontrolle mit einem Vergleich der bepreisten Leistungsverzecihnisses durchgeführt. Im Resultat werden für alle Lesitungsbereiche die Vergabeunterlagen zur Verfügung zusammengestellt.

Mitwirkung bei der Vergabe
Im weiteren Schritt wird die Koordination der Vergabe und die Einholung von Angeboten übernommenen. Die Wertung der Angemessenheit nach Einzelpositionen und Teilleistungen wird geprüft und Bietergespräche geführt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsergebnisse mit der Kostenberechnung oder mit dem vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnis verglichen. Der Architekt und Planer wirkt bei der Auftragserteilung mit, sodass alle notwendigen Positionen der Vergabe für die Realisierung des Vorhabens final geplant werden kann.

Objektüberwachung
Der mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt und Planer überprüft und dokumentiert das Bauvorhaben. Überwachen der Ausführung, die Prüfung der Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen, die Kontrolle der Leistung nach den Verträgen der ausführenden Firmen und die Konformität mit den Ausführungsunterlagen und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Ausführung werden erarbeitet und geprüft. Die Koordination der fachlichen am Bau Beteiligten und im besonderen die Überwachung der Übereinstimmung des Tragwerks mit dem Standsicherheitsweis sind fundamentale Kernaufgaben. Der Bauablauf wird Dokumentiert, sodass Kernschritte der baulichen Errichtung im Nachgang nachvollziehbar dargestellt werden kann. Nun kann eine Kostenkontrolle durch Prüfung der Leistungsberechnung der ausführenden Firmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und eine Kostenfeststellung erarbeitet werden. Die Organisation der Abnahme von Bauleistungen mit Zuzug der anderen Fachplaner nach Erfordernis, die Feststellung von Mängeln in der Ausführung und Abnahmeempfehlungen für den Bauherren leiten den Abschluss der baulichen Errichtung ein. Nach der Antragstellung und Durchführung von öffentlich-rechtlichen Abnahmen kann der Bauüberwacher das fertige Bauwerk dem Bauherren übergeben.

Die beschriebenen Leistungsbilder können im Ganzen, sowie auch im Einzelnen angefragt werden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung wird nicht erhoben und wir verweisen für weitere Informationen über die Leistungsbilder von Gebäuden und Innenräume auf die HOAI 2021.